Sicherheit für den Umzug 2024
Merkblatt über die Voraussetzungen zur Teilnahme am Umzug 2024
Eingesetzte Fahrzeuge
Alle Fahrzeuge müssen die Bau-/Ausrüstungsvorschriften der StVZO erfüllen.
Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h müssen zugelassen sein bzw. eine Betriebserlaubnis muss erteilt sein.
Benutzt werden dürfen zum Ziehen der Festwagen nur kleine Trecker.
Bei Zugmaschinen ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Fahrerlaubnisklasse T) muss die Zugmaschine an jeder Seite von mindestens zwei sich am Boden befindlichen Personen gesichert werden. Die sichernden Personen haben Warnwesten zu tragen.
Fahrzeuge dürfen umgebaut werden, wenn keine Bedenken gegen die Verkehrssicherheit bestehen. Sollte das Fahrzeug wesentlich verändert worden sein (Lenkung, Zugeinrichtung, Bremsen, Überschreitung der zulässigen Abmessungen: Breite > 2,55; Höhe > 4,0 m, Überschreitung der zulässigen Achslasten und Gesamtgewichte), muss es durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden.
Aufbauten müssen fest mit dem Fahrzeug verbunden sein.
Die Teilnahme an der Brauchtumsveranstaltung ist der (Fahrzeug) Haftpflichtversicherung zu melden.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt während des Umzuges 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit)
Die Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden und funktionsfähig sein. Auf einer abgesperrten Umzugsstrecke können die Beleuchtungseinrichtungen verdeckt sein oder abgenommen werden.
Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung
Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen (Schotten) ausgerüstet sein.
Beim Transport stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1m einzuhalten. Beim Transport von sitzenden Personen oder Kindern ist eine Höhe von 0,8 m ausreichend.
Sitzbänke, Tische und sonstige Auf- und Einbauten müssen mit dem Fahrzeug fest verbunden sein.
Die Ein- und Ausstiege dürfen sich nicht zwischen dem Zugfahrzeug und dem Anhänger befinden.
Auf der An- und Abfahrt dürfen keine Personen auf den Anhängern mitgenommen werden.
Anforderungen an den Fahrzeugführer
Das Mindestalter für den Fahrzeugführer beträgt 18 Jahre.
Für Zugmaschinen bis 32 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit ist die Fahrerlaubnis der Klasse L (alte Klasse 5) ausreichend.
Für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h ist die Klasse T erforderlich.
Die geltenden Gesetze (StVG, StGB) bleiben unberührt (Stichwort: Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss etc.).